Rehabilitation
Nach schweren Verletzungen durch Sport oder Unfälle, nach schweren Operationen oder bei ernsthaften Erkrankungen sowie Handicaps besteht nach dem Sozialgesetzbuch ein Recht auf altersentsprechende Wiedereingliederung in die Gesellschaft und Optimierung des Umgangs mit Behinderungen.
Bei diesem Weg unterstützte ich Sie als Rehamediziner, beispielsweise durch entsprechende Verordnungen und Anträge.